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Kostenübernahme: Diese Therapien übernimmt die Krankenkasse

Die psychische Gesundheit ist ein zentrales Thema in unserer Gesellschaft. Glücklicherweise bieten die gesetzlichen Krankenkassen in Deutschland umfangreiche Leistungen im Bereich der Psychotherapie an. Welche das sind, lest ihr hier.

Therapie Gesundheit Foto: loreanto/Adobe Stock

In Deutschland können gesetzlich Versicherte von einer umfangreichen Kostenübernahme im psychotherapeutischen Bereich profitieren. Die gesetzlichen Krankenkassen übernehmen die gesamten Behandlungskosten für psychische Störungen mit "Krankheitswert", sofern die Therapie mit einem der anerkannten "Richtlinienverfahren" durchgeführt wird.

Was wird von der Krankenkasse bezahlt?

Zu den psychischen Störungen mit "Krankheitswert", deren Behandlungskosten von den Krankenkassen übernommen werden, gehören laut dem Verband Pro Psychotherapie e.V.:

  • Angststörungen
  • Depressionen
  • Essstörungen
  • Persönlichkeitsstörungen
  • Psychosomatische Störungen
  • Süchte
  • Verhaltensstörungen
  • Zwangsstörungen

Die Diagnose einer solchen psychischen Störung muss durch einen kassenzugelassenen Psychologischen Psychotherapeuten oder einen Arzt festgestellt werden. Seit Einführung der neuen Psychotherapie-Richtlinie ist diese Diagnose für gesetzlich Versicherte verpflichtend in der psychotherapeutischen Sprechstunde durchzuführen.

Welche Therapieverfahren werden von der Krankenkasse bezahlt?

Die gesetzlichen Krankenkassen bezahlen nur Behandlungen nach den derzeit anerkannten "Richtlinienverfahren". Dazu gehören:

  • Verhaltenstherapie
  • Tiefenpsychologisch fundierte Psychotherapie
  • Analytische Psychotherapie („Psychoanalyse“)
  • Systemische Therapie
  • EMDR (seit Januar 2015 für die Behandlung von Posttraumatischen Belastungsstörungen)

Die genannten Verfahren werden nur von den gesetzlichen Krankenkassen bezahlt, wenn die Behandlung von einem ärztlichen oder psychologischen Psychotherapeuten mit Approbation durchgeführt wird.

Systemische Therapie als Richtlinienverfahren

Seit dem 1. Juli 2020 kann auch die Systemische Therapie über die gesetzlichen Krankenkassen abgerechnet werden. Die systemische Therapie ist ein psychotherapeutisches Verfahren, das sich auf die Interaktionen und Beziehungen innerhalb von sozialen Systemen konzentriert, wie zum Beispiel Familie, Paar oder Gruppe. Sie geht davon aus, dass psychische Probleme und Symptome oft im Kontext sozialer Beziehungen und Kommunikationsmuster entstehen und aufrechterhalten werden. Erwachsene ab 18 Jahren, die unter einer psychischen Störung leiden, können sich von einem Psychologischen Psychotherapeuten oder einem Ärztlichen Psychotherapeuten mit entsprechender Aus- oder Weiterbildung in Systemischer Therapie behandeln lassen.

Gesprächstherapie für Erwachsene

Obwohl die Gesprächstherapie in Deutschland als wissenschaftlich anerkannt gilt, ist sie bisher noch nicht als erstattungsfähig eingestuft worden. Viele private Krankenkassen übernehmen jedoch die Kosten für dieses Verfahren.

Gruppen-Psychotherapie

Bei vielen psychischen Erkrankungen kann eine Gruppentherapie genauso hilfreich sein wie eine Einzeltherapie. Die gesetzlichen Krankenkassen übernehmen die Kosten für die Gruppentherapie, wenn der die Gruppe leitende Psychotherapeut eine Kassenzulassung für Psychotherapie und eine Zusatzausbildung in Gruppentherapie hat.

Gleichzeitige Teilnahme an Einzel- und Gruppentherapie

Ein Patient, der sowohl an einer Einzel- als auch an einer Gruppentherapie teilnimmt, kann von verschiedenen Therapeuten behandelt werden. In diesem Fall müssen beide Therapeuten einen Gesamtbehandlungsplan erstellen und sich regelmäßig über den Therapieverlauf austauschen.

Rückfall-Prophylaxe (Rezidiv-Prophylaxe)

Nach Abschluss einer Langzeittherapie kann eine Rückfall-Prophylaxe durchgeführt werden. Diese Stunden können bis zu zwei Jahre nach Abschluss der Langzeittherapie durchgeführt werden. Es ist wichtig zu beachten, dass für die Rückfall-Prophylaxe die noch verbleibenden Therapiestunden einer Langzeittherapie genutzt werden müssen.

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